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26.03.2021 | |||||
GEWERBEVEREIN RÜSSELSHEIM Das Land Hessen hat die bestehenden Verordnungen bis zum 18. April verlängert. Es wird keine weiteren Öffnungsschritte geben. Es gilt die bisherige Kontaktregel, das heißt, es dürfen zwei Hausstände bis maximal fünf Personen über 14 Jahre zusammenkommen. Buchläden, Gartenmärkte und körpernahe Dienstleistungen bleiben weiter offen. Die hessenweite Notbremse betrifft jedoch den weiteren Einzelhandel. Geschäfte dürfen ab Montag (29. März) keine Termine mehr für das Einkaufen in den Geschäften vergeben (Click&Meet). Sie dürfen nur noch auf Bestellung Ware ausgeben (Click&Collect). Das Stadt- und Industriemuseum und die Opelvillen müssen ab Montag (29. März) wieder schließen. Es sind nur noch kulturpädagogische Angebote möglich. Kreis verlängert Allgemeinverfügung Der Kreis Groß-Gerau hat ebenfalls die Allgemeinverfügung im Bereich Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte bis zum 18. April verlängert. Aufenthaltsverbote Quelle: Stadt Rüsselsheim am Main |
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