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18.06.2020 |
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GEWERBEVEREIN RÜSSELSHEIM (TREFFPUNKT INNENSTADT) | IHK DARMSTADT Heimat shoppen in Rüsselsheim am Main - 11.09.2020 – 10.10.2020 Eine Information des Treffpunkt Innenstadt an die Mitglieder Lieber Mitglieder des Gewerbevereins im Treffpunkt Innenstadt, die Corona-Pandemie und in deren Folge die Schließung des Einzelhandels hat uns alle getroffen. Fast 12 Wochen war der Geschäftsbetrieb nur unter großen Einschränkungen möglich. Zahlreiche Kunden sind zum Online-Handel gewechselt, oder sind nach wie vor beim Besuch der Innenstadt und der Fachgeschäfte zurückhaltend. Deshalb wollen wir uns an der IHK-Aktion „Heimat shoppen“ beteiligen und auf die Verantwortung der Konsumenten hinweisen. Wir wollen die verloren gegangenen Kunden ansprechen und die Botschaft aussenden: „Der Kunde entscheidet durch sein Konsumverhalten selbst, wie vielfältig, kreativ und hochwertig das Waren- und Dienstleistungsangebot auch in Rüsselsheim ist“. Wir laden Sie ein, sich an den Aktionswochen mit eigenen Angeboten und Aktionen zu beteiligen!
Bitte nehmen Sie teil! Senden Sie jetzt schon Ihre Teilnahmeerklärung per E-Mail an die Geschäftsstelle des Gewerbevereins info@gv1888.de („Heimat shoppen“)
#HeimatshoppenSuedhessen Zur Inspiration: Gewerbeverein Rüsselsheim: Unternehmen stellen sich mit Facebook-Videos vor Weitere Informationen folgen in Kürze auf unserer Homepage www.gv1888.de/news-presse/heimat-shoppen/ |
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GEWERBEVEREIN RÜSSELSHEIM Wir begrüßen als neue Mitglieder im Verein:
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DATENSCHUTZ ePRIVACY UND COOKIES Der Bundesgerichtshof BGH (I ZR 7/16) hat am 28.05.2020 festgestellt, dass § 15 Abs. 3 TMG eine Umsetzungsvorschrift im Sinne von Artikel 5 Abs. 3. Nr. 1 der ePrivacy-Richtlinie ist und dahingehend auszulegen sei, dass die Verwendung von Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen, für Zwecke der Werbung oder Marktforschung, der expliziten Einwilligung des Nutzers bedarf. Für die Praxis bedeutet dies: Wann braucht man kein Cookie Banner auf der Homepage?
Wann braucht man ein Cookie-Banner auf der Homepage?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, schrieb am 17. Juni 2020 im 28. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und den 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit an den Präsidenten des Deutschen Bundestages: "Viele Internetseiten setzen Tracking-Dienste ein. Cookiebanner, die beim Weitersurfen eine Zustimmung unterstellen, sind rechtlich unwirksam. Zahlreiche, auch bekannte Internetseiten haben diese Anforderung noch nicht rechtskonform umgesetzt. Wer eine Internetseite betreibt, möchte z. B. wissen, wie viele Besucher es gab und welche Seiten angeklickt wurden. Dies ist in vielen Fällen legitim und nachvollziehbar. Problematisch ist allerdings, wenn Drittanbieter eingebunden werden und diese ebenfalls Daten über die Nutzer erhalten. Verarbeitet der Drittanbieter diese Daten zu eigenen Zwecken weiter (wie z. B. Google Analytics in der Standardkonfiguration), benötigt er dafür die Einwilligung des Nutzers. Auf vielen Internetseiten finden sich hierzu sogenannte Cookiebanner. Diese suggerieren fälschlich, dass das Weitersurfen eine Einwilligung bedeutet. Eine Einwilligung muss jedoch ausdrücklich und informiert erfolgen. Das heißt: Die Anbieterinnen und Anbieter müssen zunächst genau informieren, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Erst wenn die Nutzerinnen und Nutzer daraufhin zustimmen, dürfen die Daten erhoben und verarbeitet werden. Vorangekreuzte Kästchen oder versteckte Widerspruchsmöglichkeiten sind unzulässig. Das bedeutet jedoch nicht, dass hier jedes Mal eine Einwilligung abgefragt werden muss. Erstaunlich ist, dass viele Seitenbetreiber großflächige Cookiebanner einsetzen und bei Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern angeben, die DSGVO bzw. die Aufsichtsbehörden würden dies verlangen. Dies ist nicht der Fall. Reine Besuchsstatistiken können ohne Einwilligung und völlig „bannerfrei“ datenschutzkonform umgesetzt werden." Ein Beitrag von Achim Weidner - Medialab Internet Agentur | Dienstleistungen für das Internet, Social Media und Grundrechtsschutz durch Datenschutz |
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GEWERBEVEREIN RÜSSELSHEIM Termine 2020/21
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