Stadt Rüsselsheim in Revision gegen Flughafenausbau

(30.03.2010) Die Stadt Rüsselsheim hat jetzt ihre Begründung zur Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 21.08.2009 zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main eingereicht. In der 230 Seiten starken Revisionsbegründung sind die Lärmauswirkungen Zum Opelstadt news Archiveines Flughafenausbaus zentrales Thema. Es wird dargelegt, dass das Land Hessen 2007 im Planfeststellungsbeschluss einen umfassenden Schutz der Bevölkerung und der kommunalen besonders schutzbedürftigen Einrichtungen im Umfeld des Flughafens hätte festschreiben müssen. Und dies auch trotz der Vorgaben des neuen Fluglärmgesetzes. Ausgeführt wird auch, dass die Berechnung des Fluglärms durch die Fraport AG nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Fraport AG hat die Zahl der durch Fluglärm betroffenen Menschen innerhalb der nach dem neuen Fluglärmgesetz auszuweisenden Lärmschutzbereiche deutlich unterschätzt.

Inakzeptabel ist für die Stadt Rüsselsheim die Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Zahl der vom Fluglärm betroffenen Menschen für den Planfeststellungsbeschluss unerheblich gewesen sein soll. Damit erteilt der Gerichtshof dem Land einen Freibrief für ein Vorhaben, das die Belange der lärmbetroffenen Bevölkerung nicht berücksichtigt. Das Land ist jedoch verpflichtet, die Belange beider Seiten abzuwägen und eine grundrechtskonforme Lösung für den Konflikt zu finden.

Die Revision setzt sich auch mit Fragen der Standortauswahl auf landesplanerischer Ebene, den Auswirkungen der Verkaufsflächen des neuen Terminals 3 auf die Rüsselsheimer Innenstadt sowie der unzureichend berücksichtigten kommunalen Planungshoheit, insbesondere der bereits bestehenden Bebauungspläne auseinander. Einen weiteren Schwerpunkt des Revisionsverfahrens wird die Verteidigung des absoluten Nachtflugverbots darstellen.

Weitere Nachrichten aus Rüsselsheim auf www.twitter.com/opelstadt

Diese Seite weiterempfehlen.