„Nächtlicher Fluglärm macht krank“
Kampfansage gegen die geplante Änderung des Luftverkehrsgesetzes
(29.03.2010) Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm haben auf einem parlamentarischen Abend in Berlin nachdrücklich vor den Gefahren einer Änderung des Paragraphen 29b Luftverkehrsgesetz gewarnt. „Wenn die Bundesregierung ihre Absicht wahrmacht und die bestehenden Nachtflugbeschränkungen an deutschen Flughäfen aushebelt, dann werden rund zehn Millionen Menschen im Umland der Airports mit nächtlichem Fluglärm belastet“, erklärte Thomas Jühe, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft jener Fluglärmkommissionen, die gesetzlich als beratende Gremien an den Flughäfen verankert sind.

Sie informierten beim Parlamentarischen Abend in Berlin über die Gefahren, die mit der geplanten Änderung des Luftverkehrgesetzes verbunden sind (von links): Helmut Breidenbach (Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm) Thomas Jühe (Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen und Bürgermeister von Raunheim) sowie die Rechtsanwälte Dr. Martin Schröder (München) und Ursula Philipp-Gerlach (Frankfurt). Jühe verwies auf die krankmachende Wirkung insbesondere von nächtlichem Fluglärm. Studien belegen demnach, dass offenkundig schon die heute vorhandene nächtliche Fluglärmbelastung an den deutschen Flughäfen mit Nachtflugbetrieb ein deutliches erhöhtes Risiko im Hinblick auf Herzkreislauferkrankungen wie Herzinfarkte und Schlaganfälle bewirkt.
Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass sie die Betriebszeiten an den Flughäfen wettbewerbsfähig machen will, berichtete Jühe. „Doch damit werden nur die Interessen der Luftverkehrswirtschaft bedient.“ Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) dränge die Politik, das vom Bundesverwaltungsgericht in den letzten Jahren festgeschriebene Recht auf Nachtruhe durch die Gesetzesänderung zu torpedieren.
„Mit einem einzigen Satz soll der Inhalt des bestehenden Luftverkehrsgesetzes ins Gegenteil umgekehrt werden soll“, empörte sich Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Bisher heißt es im zur Disposition stehenden Paragraphen 29b: „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“ Künftig soll der Satz lauten: „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist bei Durchführung von Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden im besonderen Maße Rücksicht zu nehmen.“ Mit dieser kleinen Änderung wird nicht die Nachtruhe, sondern der nächtliche Fluglärmbetrieb zur Regel erklärt, verdeutlichte Breidenbach.
Zum Opelstadt news Archiv„Wir wollen schon jetzt über solche Hintergründe informieren und für die Folgen sensibilisieren, auch wenn der Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes noch nicht vorliegt“, erklärte Jühe. Parteiübergreifend waren mehr als 50 Abgeordnete und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie Vertreter von Behörden, Verbänden und Kommissionen der Einladung zum parlamentarischen Abend in die Räume der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt gefolgt.
Unterstützung erhalten die Fluglärmkommissionen und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm unter anderem von der CDU-Bundestagsabgeordneten Ute Granold (Kreis Mainz-Bingen). Granold will sich dafür einsetzen, dass eine gesetzliche Änderung, die dem Nachtflugbetrieb Vorrang vor den Gesundheitsinteressen gibt, nicht zustande kommt. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach (Kreis Groß-Gerau) hat sich in einer Stellungnahme in diesem Sinne positioniert: „Es darf nicht passieren, dass nächtlicher Fluglärm zur Normalität wird. Die Nachtruhe hat für den gesunden Nachtschlaf eine unverzichtbare Bedeutung, dies gilt es zu bewahren!“
Thomas Jühe kündigte konsequenten Widerstand an. Schließlich geht es nach seiner Einschätzung um das grundgesetzlich verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Sollten sich wieder einmal die Interessen der Luftverkehrslobby schamlos durchsetzen und das Luftverkehrsgesetz entsprechend geändert werden, dann wird von uns das Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage eingeschaltet, das ist ganz klar.“
Vorsitzender
Bürgermeister Thomas Jühe, Raunheim
Tel.: 06142-402213
Fax: 06142-402228
Email: th.juehe@raunheim.de
Geschäftsführerin
Anja Wollert
Email: flk-frankfurt@web.de
FluglärmkommissionFrankfurt
Postfach 60 07 27
60337 Frankfurt
Tel.: +49 (0) 69 97690-788
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