Verstöße gegen die Werbeanlagensatzung
Bericht vom Ortstermin mit Steffen Jobst in der Bahnhofstraße

(08.01.2010) Bei einer Ortsbesichtigung wurden am Donnerstagabend in der Bahnhofstraße, an 15 in Betracht kommenden Gebäuden, alleine 8 Verstöße gegen Werbeanlagensatzung für den Innenstadtbereich festgestellt (Rechtskraft ab 10/2005).

Anlass für die Exkursion war die erstmals stattfindende "M55-Show - der satirische Monatsrückblick mit Steffen Jobst" in der Waschbar.

In der anschließenden Diskussion wurde das beim Rundgang in Augenschein genommene, mit der Stellungnahme der zuständigen Baudezernentin Silke Klinger verglichen und besprochen. Unter den Teilnehmern des Rundgangs und der anschließenden Diskussion waren unter anderem die Stadtverordnete Meike Jaksch Kommentar: Wären die Rechtsverstöße in Bauschheim oder Königstädten zu beklagen, würden sich sofort die Mitglieder der Ortsbeiräte über ihre Fraktionen des Problems annehmen und auf eine Lösung pochen. Ein parlamentarischer Wettbewerb würde ausbrechen.

Alleine die Stadtmitte von Rüsselsheim scheint noch keine Lobby zu haben. Hier wohnt man nicht. Ein "Ortsbeirat" ist sicherlich nicht möglich, aber solange die Stadtmitte so aussieht, sollte z. B. politische dem Haupt- und Finanzausschuss die Verantwortung für die Entwicklung der Stadtmitte zugewiesen werden.

Die parlamentarische Zersplitterung der Verantwortung in die Unterausschüsse des Stadtparlamentes wie Bau, Soziales oder Kultur ist ein Teil des Problems. Letztlich fühlt sich keiner für zuständig.

Achim Weidner

Kommentar von Waltemar Müller lesen...
SPD, Matthias Metz Rüssel, Achim Weidner CDU und die Vorstandsmitglieder Jochen Hamm CDU und der FDP-Vorsitzende Abdullah Sert. Die anwesenden Kommunalpolitiker können jetzt die Erkenntnisse des Abends in ihre Fraktionen und Parteien tragen.

Die Werbeanlagensatzung für die Innenstadt liegt das "Fassadenleitbild mit integrierter Werbeanlagensatzung" aus dem Jahr 2005 für die Umgestaltung der Rüsselsheimer Innenstadt zugrunde.

Bei der Werbeanlagensatzung für die Innenstadt handelt es sich nicht um Bundes- oder Landesrecht, sondern um von der Stadtverordnetenversammlung gesetztes Ortsrecht. Im Mittelpunkt der Diskussion stand nicht die Sinnhaftigkeit, sondern die Frage der Um- und Durchsetzung geltenden Rechts durch die Verwaltung. Das kritisierte Verwaltungshandeln resultiert der verwaltungsinternen Vorgabe: "Gegenüber einem auch denkbaren, sofortigen hoheitlichen Vorgehen erweist der Beratungsservice sich als das mildere Mittel und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur besseren Wahrnehmung der Kundenfreundlichkeit des Verwaltungshandelns." (DS 341/06-11).

Im Vorwort der Broschüre zu Fassadenleitbild ist zu lesen: "Unsere Innenstadt hat einiges zu biete... Aber auch gute innere Werte nützen nur wenig, wenn die Innenstadt von vielen als hässlich empfunden wird. Wohl fühlt man sich nur an einem Ort, an dme auch das Auge auf seine Kosten kommt."

Es herrschte weitgehend unter den Teilnehmern darüber Übereinstimmung, dass solange die eigenen Satzung nicht konsequent durch- und umgesetzt wird oder der Bretterzaun auf dem Gemeindeplatz nicht verschwindet, die Stadt nicht wirklich voran kommt.

Dokumentation: Bericht an Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zur "Werbeanlagensatzung für den Innenstadtbereich" vom 9.12.2008 [PDF]

Bitte beachtet die morgige Berichterstattung im Rüsselsheimer Echo und der Main-Spitze.

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